Allgemeines
Diese Bestell- und Lieferbedingungen gelten für alle Kaufverträge, Lieferungs- und sonstigen Leistungen der micromod Partikeltechnologie GmbH, Schillingallee 68, D-18057 Rostock, (nachstehend „micromod“), gegenüber ihren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/ oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass micromod im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Bestell- und Lieferbedingungen wird micromod den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

Diese Bestell- und Lieferbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn micromod hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn micromod in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Bestell- und Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von micromod maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber micromod abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Preise und Versandkosten
Alle Preisangaben sind rein netto, sie enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer.
Alle gelisteten Preise verstehen sich frei Frachtführer (FCA – Free Carrier) entsprechend der INCOTERMS 2010. Wir versenden weltweit mit Kurierdiensten wie UPS und DHL. Es gelten dann die DAP-Bedingungen (Delivered At Place). In einigen Ländern können Importzölle oder -steuern zu Lasten des Kunden anfallen.
Versandkosten stellen wir pauschal in Rechnung: Deutschland: 10 €, Europa: 50 €; USA: 80 US$ ; sonst weltweit: 85 € bzw. 100 US$.

Vertragsabschluss
Angebote der micromod GmbH richten sich ausschließlich an Kaufleute/ Unternehmer bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 14 BGB. Bestellungen von Kunden werden als Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages betrachtet. Bestellungen können über den online-Shop, per E-Mail oder Fax abgegeben werden. Der verbindliche Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, dass micromod die Bestellung des Kunden mit einer Bestellbestätigung annimmt. Alle Angebote der micromod GmbH sind freibleibend und unverbindlich (sog. invitatio ad offerendum), sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen micromod und dem Kunden ist die schriftliche Bestellbestätigung, einschließlich dieser Bestellbedingungen.

Zahlungsweise
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Abzüge. Der Kunde kann den Kaufpreis per Banküberweisung (Commerzbank Deutschland, IBAN: DE 08 1304 0000 0132 2262 00, BIC: COBADEFFXXX) oder Verrechnungsscheck bezahlen. Zudem werden Schecks nur erfüllungshalber von micromod akzeptiert. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen. Des Weiteren akzeptieren wir Kreditkartenzahlungen (VISA und MASTERCARD).

Aufbewahrung
Wir empfehlen die Aufbewahrung der Produkte entsprechend dem TDS (Technisches Datenblatt) und dem Lieferschein. Bitte die Produkte nicht einfrieren! Das Resuspendieren erfolgt am besten durch langsame kreisförmige Schüttelbewegungen. Vermeiden Sie jegliche Vorgänge, die eine Schaumbildung nach sich ziehen! Für etwaige Schäden aufgrund unsachgemäßer Aufbewahrung wird keine Haftung übernommen.

Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Von micromod versendete Waren erfüllen die in den Technischen Datenblättern genannten Anforderungen. Sie sind nur für die Zwecke der Forschung und Entwicklung in-vitro zu verwenden, es sei denn, es existieren zusätzliche schriftliche Vereinbarungen. Insbesondere sind sie nicht für einen Einsatz als Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetika bzw. im Haushalt oder in der Landwirtschaft bestimmt. micromod übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie, dass die erworbenen Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck der Anwendungen geeignet sind oder durch die Verwendung der Produkte Rechte Dritter, insbesondere Patentrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden.

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

Die Mängelhaftung von micromod beschränkt sich auf die Produktspezifikationen, wie sie Vertragsbestandteil geworden sind. Sie erstreckt sich insbesondere nicht auf andere, als die dem vereinbarten Vertragszweck zugrunde liegenden Verwendungsformen, insbesondere umfasst sie nicht Schäden aufgrund unsachgemäßer Aufbewahrung und/oder nicht vorgesehene Verwendungsformen, wie die Verwendung unter Kontakt mit dem menschlichen Körper als Lebensmittel, Medizinprodukt, Arzneimittel, Kosmetika oder im Haushalt oder in der Landwirtschaft

Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Beanstandungen sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung von micromod für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach ein Jahr ab Ablieferung.

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB (Erklärung, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass micromod verschuldensunabhängig für alle Folgen des Fehlens eintreten will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet micromod unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. micromod haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet micromod nicht.

Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Ist die Haftung von micromod ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen von micromod.

Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen micromod, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den im vorletzten Absatz 8 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen micromod die gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenrechte, Eigentumsvorbehalt

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Alle gelieferten Waren bleiben das Eigentum (Vorbehaltsware) von micromod bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen).

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat micromod unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die micromod gehörenden Waren erfolgen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist micromod berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; micromod ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf micromod diese Rechte nur geltend machen, wenn micromod dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des micromod entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei micromod als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der micromod Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils von micromod gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an micromod ab. micromod nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben micromod ermächtigt. micromod verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen micromod gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der micromod den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 4 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann micromod verlangen, dass der Kunde micromod die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist micromod in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von micromod um mehr als 10%, wird micromod auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von micromod freigeben.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen micromod und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. vorstehender Regelung unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit micromod ist Rostock. micromod ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

Stand: 01.03.2021

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